Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie einen Anhänger direkt bei Food Truck Store kaufen. Kaufen Sie bei einem unserer Händler, gelten dessen eigene Bedingungen.
Fassung vom Oktober 2026, aus dem Französischen übersetzt und für den Verkauf an Unternehmer in Deutschland ergänzt
1. Geltungsbereich
Verkäufer ist BLACK TRAILER, eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung nach französischem Recht (EURL) mit Sitz in 52 rue de Poulpry, 22660 Trévou-Tréguignec, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Saint-Brieuc unter der Nummer 928 380 872, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR58928380872, handelnd unter der Marke Food Truck Store. Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge über Anhänger, Optionen und Zubehör, die ein Geschäftskunde direkt mit BLACK TRAILER schließt, also ein Kunde, der zu Zwecken seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt, auch wenn sich diese noch in Gründung befindet.
BLACK TRAILER verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu gehören auch Existenzgründer, die den Anhänger im Zuge der Aufnahme ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit kaufen: Sie handeln als Unternehmer und nicht als Verbraucher (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, III ZB 36/04). Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt BLACK TRAILER keine Kaufverträge; ein Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g BGB) besteht daher nicht.
Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder Bestellscheins gelten diese Bedingungen als vorbehaltlos angenommen. Sie haben Vorrang vor allen Unterlagen des Kunden, insbesondere vor dessen Einkaufsbedingungen, sofern BLACK TRAILER nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
Die Anhänger werden auch über ein Netz unabhängiger Händler vertrieben. In diesem Fall kommt der Vertrag mit dem Händler zu dessen Bedingungen zustande; die Website leitet Ihre Anfrage lediglich an ihn weiter. Die Vermietung von Anhängern bietet BLACK TRAILER nur in Frankreich an; sie ist Gegenstand eines gesonderten Vertrags, der elektronisch unterzeichnet wird.
2. Angebot und Bestellung
Jedem Verkauf liegt ein Angebot zugrunde, das den Anhänger (Ausstattung, Format, Farbe, Optionen wie der Gasflaschenkasten), den Preis sowie die Einzelheiten der Abholung oder Lieferung beschreibt. Das Angebot ist einen Monat gültig. Die Bestellung wird verbindlich, sobald eine zeichnungsberechtigte Person das Angebot oder den Bestellschein unterzeichnet hat, auch elektronisch, und die Anzahlung eingegangen ist.
Die auf der Website gezeigten Fotos, Zeichnungen, Abmessungen, Farben, Preise und Beschreibungen sind unverbindlich. Für BLACK TRAILER verbindlich ist allein das Angebot. Ein offensichtlicher Fehler in einem Angebot (Tippfehler, unrealistisch niedriger Preis) bindet den Verkäufer nicht.
Wünscht der Kunde nach der Bestellung eine Änderung der Konfiguration oder der Einzelheiten der Übergabe, wird diese in einem schriftlichen Nachtrag geregelt; sie kann Preis und Lieferzeit verändern.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Es gelten dieselben Nettopreise wie in Frankreich; für die 400-V-Ausführung für Deutschland wird kein Aufpreis berechnet. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Transport, Zulassung, Folierung (Covering) und Kochgeräte nicht im Preis enthalten.
Bei einer Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an einen Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird der Verkauf gemäß den Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt; der Kunde versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land.
4. Zahlung
Sofern das Angebot keine besonderen Bedingungen vorsieht, ist bei der Bestellung eine Anzahlung von 50 % des Preises einschließlich aller Steuern zu leisten. Der Restbetrag ist per Überweisung spätestens drei Arbeitstage vor der Abholung oder sieben Tage vor dem Versand zu zahlen. Der Anhänger wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben. Skonto für vorzeitige Zahlung wird nicht gewährt; eine Aufrechnung durch den Kunden ist ohne schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen (pénalités de retard) in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (taux d’intérêt légal) sowie zu einer Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten (Art. L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs [Code de commerce]), unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzes gegen Nachweis.
Ist im Angebot eine Finanzierung durch Leasing (crédit-bail) oder einen Geschäftskredit angegeben, wird die Bestellung mit Eingang der Zusage des Finanzierungsinstituts verbindlich; wird die Finanzierung abgelehnt, wird die Anzahlung gegen Nachweis zurückerstattet.
5. Lieferzeiten, Abholung und Lieferung
Auf Wunsch des Kunden wird der Anhänger an die vereinbarte Adresse geliefert, nach Deutschland und in ganz Europa: Preis, Termin und Einzelheiten des Transports sind im Angebot festgelegt, und der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, wird der Anhänger dem Kunden südlich von Bordeaux zur Verfügung gestellt.
Die Lieferzeiten sind unverbindlich: Sie hängen vom Lagerbestand, von der Fertigung und vom Transport aus dem Werk ab. BLACK TRAILER setzt alles daran, sie einzuhalten, und informiert den Kunden über jede Verzögerung. Eine Verzögerung begründet weder einen Anspruch auf Vertragsstrafe oder Entschädigung noch ein Recht zur Stornierung der Bestellung. Abweichend hiervon gilt: Ist der Anhänger sechs Monate nach dem angekündigten Termin noch immer nicht bereitgestellt und liegt kein Fall höherer Gewalt vor, kann der Kunde die Bestellung beenden und erhält seine Anzahlung zurück; jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.
Holt der Kunde den Anhänger zum vereinbarten Termin nicht ab oder ist er zu diesem Termin bei der Lieferung nicht anwesend, ohne dies mindestens drei Arbeitstage vorher mitgeteilt zu haben, werden ihm die Kosten für einen erneuten Übergabetermin und für die Verwahrung in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sein Zugfahrzeug, seine Anhängerkupplung und sein Führerschein das Ziehen des bestellten Anhängers zulassen.
6. Abnahme und Beanstandungen
Der Kunde hat den Anhänger bei der Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Bestellung sind innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Übergabe schriftlich anzuzeigen und durch Fotos zu belegen; Transportschäden sind außerdem auf dem Lieferschein des Transportunternehmens zu vermerken und diesem gegenüber innerhalb von drei Tagen zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Anhänger als vertragsgemäß.
Der Kunde gibt BLACK TRAILER Gelegenheit, den Mangel festzustellen und zu beheben; ohne Zustimmung nimmt er weder selbst Eingriffe vor noch lässt er Dritte eingreifen. Wird der Mangel anerkannt, nimmt BLACK TRAILER nach eigener Wahl eine Reparatur oder einen Austausch vor oder erteilt eine Gutschrift.
7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Der Anhänger bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von BLACK TRAILER. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung des Anhängers oder mit seiner Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über; ab diesem Zeitpunkt obliegt es dem Kunden, ihn zu versichern.
8. Zulassung und Konformität
Jeder Anhänger wird mit seiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert. Der Gasflaschenkasten ist als Option für alle Modelle erhältlich. Eine Gasinstallation führt BLACK TRAILER außerhalb Frankreichs nicht aus: Diese übernimmt ein vom Kunden beauftragter Fachbetrieb vor Ort, in Deutschland ein Fachbetrieb in Deutschland. Die Zulassungsformalitäten, die Versicherung und die wiederkehrenden Prüfungen nach den Vorschriften des Einsatzlandes obliegen dem Kunden, sofern das Angebot keine entsprechende Leistung vorsieht.
9. Garantie
Für die Anhänger gilt ab der Übergabe eine Garantie von einem Jahr auf jeden Material- oder Fertigungsfehler, Teile und Arbeitslohn inbegriffen. Die Garantiereparatur übernimmt die Werkstatt des nächstgelegenen autorisierten Händlers; die Ersatzteile sendet BLACK TRAILER kostenlos. Gibt es in der Region des Kunden keinen autorisierten Händler, lässt BLACK TRAILER die Reparatur in einer Werkstatt in der Nähe des Kunden ausführen, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, den BLACK TRAILER freigibt. Für Geräte und Bauteile anderer Marken (Kühlung, Kochgeräte, Achse, Kupplung) gilt die Garantie ihrer jeweiligen Marke. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die Garantiezeit nicht.
Von der Garantie ausgenommen sind normaler Verschleiß, eine Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung, Überladung, mangelnde Wartung, Stoßeinwirkungen oder Unfälle sowie Reparaturen und Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung vorgenommen hat. Die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel (garantie légale des vices cachés) bleibt in jedem Fall unberührt.
10. Haftung
BLACK TRAILER haftet weder für Betriebsausfallschäden noch für mittelbare Schäden. Die Haftung von BLACK TRAILER ist auf den Preis des betreffenden Anhängers begrenzt; dies gilt nicht bei grobem Verschulden (faute lourde) oder bei Personenschäden.
11. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf ein Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen ist: Stillstand des Werks, Ausfall von Zulieferungen, Blockade von Transportwegen oder Grenzen, Naturkatastrophe, behördliche Entscheidung. Dauert das Hindernis länger als neunzig Tage, kann jede Partei die Bestellung beenden; die Anzahlung wird dann zurückerstattet.
12. Stornierung
Die Bestellung eines konfigurierten Anhängers ist verbindlich; der Geschäftskunde hat kein Widerrufsrecht (droit de rétractation). Bei einer Stornierung durch den Kunden außerhalb der in den Artikeln 5 und 11 vorgesehenen Fälle oder bei ausbleibender Zahlung oder Abholung trotz schriftlicher Erinnerung kann BLACK TRAILER vom Kaufvertrag zurücktreten (résolution de la vente); die Anzahlung verbleibt BLACK TRAILER dann als Vertragsstrafe (clause pénale).
13. Geistiges Eigentum und Daten
Die mit einem Angebot übergebenen Zeichnungen, Visualisierungen und Unterlagen bleiben Eigentum von BLACK TRAILER; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, um ein Konkurrenzprodukt herstellen zu lassen. Die für die Bestellung erhobenen Daten werden gemäß den Angaben unter „Impressum und Datenschutz“ auf der Website verarbeitet.
14. Allgemeine Bestimmungen
Maßgeblich ist die am Datum des Angebots gültige Fassung dieser Bedingungen. Wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, bleiben die übrigen anwendbar. Wird eine Bestimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geltend gemacht, liegt darin kein Verzicht auf ihre spätere Geltendmachung.
Diese AGB sind die deutsche Übersetzung der französischen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (conditions générales de vente) von BLACK TRAILER, abrufbar unter www.foodtruckstore.fr/cgv. Bei Abweichungen zwischen beiden Fassungen ist allein die französische Fassung maßgeblich. Ausgenommen sind die Regelungen, die diese AGB für Kunden außerhalb Frankreichs ergänzen oder anpassen: Verkauf nur an Unternehmer (Artikel 1), Nettopreise und 400-V-Ausführung (Artikel 3), Gasinstallation (Artikel 8) und Garantiereparatur (Artikel 9).
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Gelingt dies nicht, ist für alle Streitigkeiten zwischen Unternehmern das Handelsgericht (tribunal de commerce) Saint-Brieuc zuständig.
