Foodtruck-Franchise: was Sie vor der Unterschrift prüfen
Eintrittsgebühr, laufende Gebühren, vorvertragliche Aufklärung, Widerruf, Klauseln: wie ein Foodtruck-Franchise in Deutschland funktioniert und wie Sie unabhängig starten.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitMit einem Foodtruck-Franchise übernehmen Sie ein Konzept, das bereits funktioniert: Marke, Speisekarte, Lieferanten, Abläufe. Dafür zahlen Sie in der Regel eine Eintrittsgebühr und laufende Gebühren und binden sich über Jahre. Ein eigenes Franchisegesetz gibt es in Deutschland nicht; dieser Ratgeber zeigt, welche Rechte Ihnen das allgemeine Recht vor der Unterschrift trotzdem gibt, was Sie prüfen sollten und wie Sie unabhängig starten.

Was Sie mit dem Franchise erwerben.
Der Franchisegeber stellt Namen, Erscheinungsbild und ein erprobtes Konzept zur Verfügung; Sie nutzen es gegen Gebühr und bleiben rechtlich wie wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer (DFV: Franchising). Auch als Franchisenehmer gründen Sie ein eigenes Unternehmen: Sie schreiben Ihren Businessplan, beschaffen das Startkapital und melden Ihr Gewerbe an (Existenzgründungsportal). Bekannte Beispiele stammen vor allem aus der Gastronomie.
- MarkeName und Erscheinungsbild des Systems, für die Dauer des Vertrags.
- Know-howRezepte, Abläufe und Handbuch, vermittelt in Schulungen.
- UnterstützungBei Planung und Start, danach laufend: Beratung, Marketing, Weiterentwicklung des Konzepts.
- EinkaufsvorteileKonditionen, die das System für alle Partner aushandelt.


Eintrittsgebühr und laufende Gebühren.
Die einmalige Eintrittsgebühr gibt Ihnen das Recht, mit dem Konzept zu starten; die laufenden Gebühren werden meist als Prozentsatz vom Nettoumsatz berechnet, laut Deutschem Franchiseverband üblicherweise 1 bis 15 % (DFV: Franchisegebühren). Manche Systeme verzichten auf die Eintrittsgebühr und verlangen dafür höhere laufende Gebühren, andere erheben zusätzlich eine Werbeumlage, über deren Verwendung Sie Auskunft verlangen können. Hinzu kommen Fahrzeug, Ausstattung und Ware; die Kennzahlen der Branche veröffentlicht der Verband jedes Jahr (DFV: Zahlen 2024).
- 1 bis 15 %vom Nettoumsatz: übliche laufende Gebühr laut DFV
- rund 900aktive Franchisesysteme in Deutschland
- 148.577Franchisepartner in Deutschland (2024)
- 149,2 Mrd. €Umsatz der Franchisewirtschaft (2024)
Ihr Recht auf vorvertragliche Aufklärung.
Schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen muss der Franchisegeber auf Ihre Interessen Rücksicht nehmen (§ 311 Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB); verletzt er diese Pflicht, kann er Ihnen Schadensersatz schulden (§ 280 BGB). Laut Deutschem Franchiseverband darf er bei der Aufklärung nicht lügen, muss Sie über Umstände informieren, die nur er kennt und die für Ihre Entscheidung wichtig sind, und Ihre konkreten Fragen beantworten (DFV: Franchisevertrag). Eine vollständige Rentabilitätsrechnung schuldet er Ihnen nicht: Ihre Planung machen Sie selbst.
- Unterlagen anfordern
Vertragsentwurf, Gebühren, geforderte Investitionen und Auszüge aus dem Handbuch, schriftlich und vor jeder Zahlung.
- Schriftlich fragen
Auf konkrete Fragen muss der Franchisegeber antworten.
- Selbst rechnen
Mit Ihren Standplätzen, Ihren Preisen und allen Gebühren, bevor Sie sich die Zahlen der Zentrale ansehen.
- Prüfen lassen
Den Vertrag von einem im Franchising erfahrenen Rechtsanwalt, wie es der Deutsche Franchiseverband empfiehlt.
Widerrufsrecht für Existenzgründer.
Verpflichtet Sie ein Vertrag, regelmäßig Waren zu beziehen, gelten für Existenzgründer die Regeln über Ratenlieferungsverträge, solange der Betrag 75.000 € nicht übersteigt (§ 510 BGB, § 513 BGB). Der Deutsche Franchiseverband überträgt das auf Franchiseverträge mit Bezugsbindung: Sie können dann binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, und der Franchisegeber muss Sie über dieses Recht belehren (DFV, § 355 BGB). Fehlt die Belehrung, lassen Sie prüfen, was das für Ihre Frist bedeutet.
Hinter jedem Burger stecken Abläufe, die das System vorgibt.


Diese Klauseln sollten Sie zweimal lesen.
Vier Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit: Gebiet, Bezugspflicht, Wettbewerbsverbot und Ausstieg. Nach EU-Kartellrecht ist ein Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit nur bis zu fünf Jahre von der Gruppenfreistellung gedeckt, eines nach Vertragsende nur unter engen Voraussetzungen, unter anderem für höchstens ein Jahr und nur für die Räumlichkeiten, von denen aus Sie verkauft haben (Art. 5 VO (EU) 2022/720). Was das für einen Anhänger bedeutet, der an wechselnden Orten verkauft, klären Sie mit Ihrem Anwalt.
- GebietSchwarz auf weiß, was Ihnen vorbehalten ist: Stadt, Zone, Standplätze, Veranstaltungen.
- BezugspflichtWelche Waren Sie über das System beziehen müssen und was sie im Vergleich zum Markt kosten.
- WettbewerbsverbotWährend und nach dem Vertrag: für welches Gebiet und wie lange.
- AusstiegLaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Verkauf: wie Sie aus dem System aussteigen und was das kostet.
Vorteile und Grenzen für Foodtrucker.
Ein Franchise bringt eine bekannte Marke, gemeinsames Marketing und Einkaufsvorteile; im Gegenzug halten Sie sich an die Spielregeln aus Vertrag und Handbuch, und ein Imageschaden der Marke trifft alle Partner (DFV). Eine vom Verband veröffentlichte Studie der Universität Münster bezeichnet Franchising als Selbstständigkeit mit hohem Erfolgspotenzial, sofern das System professionell geführt wird, aber nicht als Erfolgsgaranten (DFV: Studien). Speziell beim Foodtruck fragen Sie außerdem, wer das Fahrzeug auswählt, was Ihr Gebiet bedeutet, wenn Sie unterwegs verkaufen, und ob sich der Anhänger mit oder ohne Markenauftritt weiterverkaufen lässt.
Die Alternative: unabhängig starten.
Starten Sie unabhängig, bestimmen Sie Karte, Lieferanten und Preise selbst, ohne Eintrittsgebühr und ohne laufende Gebühren; das Know-how bauen Sie selbst auf. Unsere Verkaufsanhänger gibt es ab 13.685 € inkl. 19 % MwSt. (11.500 € netto), den Chef+ für die warme Küche ab 16.059 €, und die FTS Academy unterstützt Sie kostenlos mit den Foodtruck-Ideen, dem Ratgeber Foodtruck eröffnen und dem Businessplan-Rechner.
Ob ein Konzept trägt, zeigt sich am Verkaufsfenster, nicht auf dem Papier.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen und arbeiten unter der Marke eines Systems, mit seinem Know-how und seiner Unterstützung. Dafür zahlen Sie in der Regel eine Eintrittsgebühr und laufende Gebühren und halten sich an die Vorgaben des Systems: Karte, Lieferanten, Auftritt.
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Zur Eintrittsgebühr kommen laufende Gebühren, laut Deutschem Franchiseverband üblicherweise 1 bis 15 % vom Nettoumsatz, oft eine Werbeumlage und außerdem Fahrzeug, Ausstattung und Ware.
Ein eigenes Gesetz gibt es nicht. Die Pflichten vor Vertragsschluss ergeben sich aus dem allgemeinen Zivilrecht (§ 311 Abs. 2 und § 241 Abs. 2 BGB): Der Franchisegeber darf nicht täuschen, muss über wichtige Umstände aufklären, die nur er kennt, und Ihre konkreten Fragen beantworten.
Als Existenzgründer unter Umständen ja: bei einem Vertrag mit Bezugsbindung bis 75.000 € innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (§§ 355, 510 und 513 BGB). Der Franchisegeber muss Sie über dieses Recht belehren.
Ja, ein Franchise ist keine Voraussetzung. Sie brauchen ein angemeldetes Gewerbe, einen zugelassenen Anhänger, die Belehrung nach § 43 IfSG, Ihre Standplätze und ein Konzept; die einzelnen Schritte erklärt unser Ratgeber „Foodtruck eröffnen“.
Eine vom Deutschen Franchiseverband veröffentlichte Studie der Universität Münster bezeichnet Franchising als Selbstständigkeit mit hohem Erfolgspotenzial, sofern das System professionell geführt wird, aber nicht als Erfolgsgaranten. Beurteilen Sie das System anhand seiner Unterlagen und im Gespräch mit seinen Partnern.


Von Romain, Gründer 
