Foodtruck-Vorschriften: Genehmigungen und Auflagen
Gewerbe, Hygiene, Standplatz, Gas, Strom, Brandschutz, Preise und Allergene: die Regeln für Ihren Foodtruck in Deutschland, jeweils mit Quelle.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitDie Foodtruck-Vorschriften stammen aus vier Rechtsgebieten: Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Straßenrecht und Arbeitsschutz. Wir haben sie in der Reihenfolge geordnet, in der sie Ihnen begegnen, jede Regel mit ihrer amtlichen Quelle. Vorschriften ändern sich: Fragen Sie vor dem Start bei Ihrer Behörde nach, was aktuell gilt.

Erst anmelden, dann verkaufen.
Ihr Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt an, und zwar gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn (§ 14 GewO); wer an wechselnden Orten verkauft, braucht meist eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Außerdem registrieren Sie Ihren Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung (VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 6). Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, zeigt unser Ratgeber Foodtruck eröffnen; wie Sie zu einem Platz und zur Sondernutzungserlaubnis kommen, der Ratgeber Stellplatz für den Imbisswagen.
- Gewerbe anmelden
Beim Gewerbeamt, ob haupt- oder nebenberuflich.
- Reisegewerbekarte
Für den Verkauf an wechselnden Orten; Sie beantragen sie einmal, und sie gilt bundesweit.
- Belehrung
Beim Gesundheitsamt, für alle, die in der Küche arbeiten.
- Registrierung
Bei der Lebensmittelüberwachung, vor dem ersten Verkauf.
- Standplätze
Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, sonst die Zusage von Veranstalter oder Eigentümer; die Reisegewerbekarte allein genügt dafür nicht.
Hygiene: worauf die Lebensmittelkontrolle achtet.
Das EU-Hygienerecht verlangt in mobilen Verkaufsstellen, soweit erforderlich, Handwaschgelegenheiten, Trinkwasser, glatte und leicht zu reinigende Flächen, Kühlung mit Temperaturkontrolle und eine hygienische Abfallentsorgung (VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II). Wer in der Küche arbeitet, braucht vor dem ersten Einsatz die Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 IfSG); wer leicht verderbliche Lebensmittel zubereitet, eine Hygieneschulung (§ 4 LMHV). Laut BGN ist die Hygieneschulung mindestens einmal im Jahr fällig und die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber mindestens alle zwei Jahre (BGN: Verkaufsfahrzeuge).
Edelstahlflächen, die sich leicht reinigen lassen, und eine Haube über der Kochstelle.


Gas, Strom, Abluft: geprüft und dokumentiert.
Wird die Flüssiggasanlage gewerblich genutzt, muss sie vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle zwei Jahre geprüft werden (§ 60 StVZO). Die elektrische Anlage wird von einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 geprüft; über Grill- und Frittierstellen verlangt München eine Dunstsammelhaube mit Fettfiltern und eine Abluftführung senkrecht über das Dach (München: Anforderungen an Foodtrucks). Für die übrigen Prüfungen nennt die BGN empfohlene Fristen; verbindlich legen Sie sie selbst in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest (BGN: Verkaufsfahrzeuge).
- 2 Jahrehöchstens bis zur nächsten Prüfung der Gasanlage
- 1 Jahrfür die elektrische Anlage des Fahrzeugs, von der BGN empfohlen
- 6 Monatefür Verlängerungskabel und ortsveränderliche Geräte, von der BGN empfohlen
- 2 Jahrefür Feuerlöscher, Prüfung durch einen Sachkundigen, von der BGN empfohlen
Brandschutz: der passende Feuerlöscher.
Auch für Foodtrucks gelten die Brandschutzvorschriften: Je nach Ausstattung müssen Feuerlöscher bereitstehen oder automatische Löschanlagen eingebaut sein (München: Anforderungen an Foodtrucks). Welcher Löscher der richtige ist, hängt von Ihrer Küche ab; die BGN nennt dafür diese Beispiele (BGN: Verkaufsfahrzeuge). Fragen Sie außerdem den Veranstalter, was er auf seinem Gelände vorschreibt.
- Bei GasbetriebEin Pulverlöscher für die Brandklassen A, B und C.
- An Fritteuse und WokEin Löscher, dessen Löschvermögen die Füll- bzw. Fettmenge um 25 % übersteigt.

Preise, Allergene, Name: was Ihre Gäste sehen.
Ihre Preise geben Sie als Endpreise an, bei Speisen und Getränken in einem Preisverzeichnis oder auf Preisschildern (§ 3 PAngV, § 13 PAngV). Bei lose abgegebenen Lebensmitteln nennen Sie die Allergene vor dem Kauf, schriftlich oder mündlich auf Grundlage einer schriftlichen Aufzeichnung (§ 4 LMIDV). Im Reisegewerbe muss Ihr Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen gut lesbar an der Verkaufseinrichtung stehen (IHK-Merkblatt Foodtruck).
Alkohol nur mit Erlaubnis.
Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, braucht eine Erlaubnis oder, aus besonderem Anlass, eine Gestattung (§ 2 GastG, § 12 GastG); einige Bundesländer haben dafür eigene Gesetze. Im Reisegewerbe ist das Feilbieten alkoholischer Getränke verboten, mit Ausnahmen wie Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen (§ 56 GewO). Was beim Ausschank für Kinder und Jugendliche gilt, regelt § 9 JuSchG.
Mehr zum Ausschank lesen Sie auf unserer Seite Ausschankwagen. Der passende Anhänger dafür ist der Barista: Flaschenkühlschrank mit drei Türen und Platz für Ihre Zapfanlage.
Startklar für die erste Kontrolle.
Die Vorschriften klären Sie am besten vor dem Kauf: Stehen Gewerbe, Belehrung und Standplätze, kommt es nur noch auf die Ausstattung des Anhängers an. Unsere Verkaufsanhänger haben Edelstahlflächen, eine Doppelspüle und die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, der Chef+ zusätzlich eine Abzugshaube. Was Ihr Start insgesamt kostet, rechnet Ihnen der kostenlose Businessplan-Rechner aus.
Papiere in Ordnung, Kopf frei für den Verkauf.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Regeln aus vier Bereichen: Gewerberecht (Gewerbeanmeldung, meist Reisegewerbekarte), Lebensmittelrecht (Registrierung, Belehrung, Hygieneschulung, EU-Hygieneregeln für mobile Verkaufsstellen), Straßenrecht (Sondernutzung, Zulassung) und Arbeitsschutz (Prüfung von Gas und Elektrik, Brandschutz).
Sie brauchen die Gewerbeanmeldung, meist eine Reisegewerbekarte, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, die Belehrung nach § 43 IfSG und für jeden Standplatz eine Erlaubnis. Wer Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, braucht außerdem eine Erlaubnis oder Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Die VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt in mobilen Verkaufsstellen, soweit erforderlich, Handwaschgelegenheiten, Trinkwasser, leicht zu reinigende Flächen, Temperaturkontrolle und eine hygienische Abfallentsorgung. Hinzu kommen die Belehrung nach § 43 IfSG und die Hygieneschulung nach § 4 LMHV.
Bei gewerblicher Nutzung vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle zwei Jahre, und zwar durch eine zur Prüfung befähigte Person (§ 60 StVZO).
Je nach Ausstattung ja: Auch für Foodtrucks gelten die Brandschutzvorschriften, Feuerlöscher sind bereitzuhalten (Stadt München). Für Gas nennt die BGN als Beispiel einen Pulverlöscher der Brandklassen A, B und C, und sie empfiehlt, Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen zu lassen.
Laut IHK-Merkblatt die Bescheinigungen über die Belehrung nach § 43 IfSG, Ihr HACCP-Konzept mit den Aufzeichnungen, etwa zu den Temperaturen, und der Nachweis der Hygieneschulung. Am Einsatzort gehören laut BGN außerdem die Reisegewerbekarte und die letzte Prüfbescheinigung der Gasanlage dazu.


Von Romain, Gründer 
