Foodtruck-Versicherung: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?
Kfz-Haftpflicht für den Anhänger, Betriebshaftpflicht, Sachwerte, Unfall und Krankheit: was das Gesetz vorschreibt, was Märkte verlangen und was Sie selbst klären.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 4 Min. LesezeitDie Foodtruck-Versicherung schieben viele bis in die letzte Woche vor dem Start auf. Dabei brauchen Sie den ersten Nachweis schon für die Zulassung des Anhängers. Hier lesen Sie, was das Gesetz vorschreibt, was Märkte verlangen und was Sie mit Ihrem Versicherer klären, denn nur er kann Ihnen Beiträge nennen.

Pflicht: die Kfz-Haftpflicht des Anhängers.
Für jeden Anhänger muss der Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen; der Anhänger gilt dabei als Fahrzeug, ob angekuppelt oder abgekuppelt (§ 1 PflVG, § 1a PflVG). Ohne die eVB-Nummer Ihres Versicherers gibt es keine Zulassung (Service Berlin). Das gilt auch für den AIR 220 mit 750 kg, denn er bekommt ein eigenes Kennzeichen (§ 3 FZV).
- Versicherer wählen
Er gibt Ihnen die eVB-Nummer für die Zulassung.
- Anhänger zulassen
Mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und Ausweis.
- Fristen notieren
Erste Hauptuntersuchung beim AIR 220 nach 36 Monaten, Gasprüfung mindestens alle zwei Jahre.
Betriebshaftpflicht: was Märkte verlangen.
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt, und Marktsatzungen können sie vorschreiben. In Wesel muss jeder Wochenmarkthändler eine Haftpflichtversicherung abschließen und auf Verlangen vorlegen (Marktsatzung Wesel, § 10); in Xanten muss jeder Anbieter eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können (Marktsatzung Xanten, § 10). Fragen Sie jeden Veranstalter vor Ihrer Zusage, welchen Nachweis er sehen will.
- WochenmarktDie Marktsatzung kann eine Haftpflichtversicherung vorschreiben, die Sie auf Verlangen nachweisen.
- VeranstaltungenDer Veranstalter legt fest, welchen Nachweis er vor der Zusage sehen will.
- Strom auf dem MarktIn Wesel müssen Händler mit Stromanschluss auf Verlangen nachweisen, dass ihre elektrische Anlage einwandfrei ist.

Das alles gilt es zu versichern.
Ein Anhänger, seine Ausstattung, die Ware und ein Team, das Gäste bedient.


Sachwerte absichern: Anhänger, Geräte, Ware.
Diebstahl, Feuer, Sturm oder ein Ausfall der Kühlung kosten Sie Geld und Verkaufstage, egal ob es den Anhänger, die Ausstattung, die Geräte oder die Ware trifft. Ob und wie Sie Inhalt, Ware und Betriebsunterbrechung versichern, klären Sie mit Ihrem Versicherer; geben Sie dabei Werte an, die zu Ihren Rechnungen passen.
Unfall und Krankheit: Ihre eigene Absicherung.
Ihre Beschäftigten sind über die Berufsgenossenschaft kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 SGB VII); Sie selbst als Unternehmer sind bei der BGN nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig versichern (BGN: Wer ist versichert?). Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein (§ 193 VVG), und in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Selbstständige auch ohne Gewinn einen Mindestbeitrag.
Was Krankenversicherung und Steuern für Ihren Start bedeuten, rechnet Ihnen der kostenlose Businessplan-Rechner der FTS Academy aus, auf Basis der Beiträge von 2026.
Was der Versicherer sehen will.
Halten Sie für die Angebote alles bereit: Zulassungsbescheinigung, Kaufrechnung als Wertnachweis, die Prüfnachweise für Gas und Elektrik, eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ihre Standplätze und den Ort, an dem der Anhänger nachts steht.
Vor der Unterschrift vergleichen.
Die Beiträge hängen vom Versicherer, vom Leistungsumfang und von den versicherten Werten ab; einen Durchschnittswert nennen wir deshalb nicht.
- Drei Angebote einholen
Alle mit demselben Leistungsumfang, damit Sie wirklich vergleichen können.
- Selbstbehalt und Ausschlüsse
Prüfen Sie, was für Diebstahl ohne Einbruchspuren, für das Parken auf der Straße und für Geräte gilt, die über Nacht im Anhänger bleiben.
- Versicherte Werte
Passend zu Ihren Rechnungen: weder zu niedrig noch zu hoch.
- Geltungsbereich
Gilt der Schutz auf Märkten, auf Festivals und im Ausland?
Gut versichert in den Start.
Mit der Kfz-Haftpflicht, dem Versicherungsnachweis für Ihre Märkte und Ihrer eigenen Absicherung steht Ihr Start auf festen Füßen. Alles zu Zulassung und Kfz-Steuer lesen Sie im Ratgeber Zulassung und TÜV; bei einem Eiswagen etwa hängt viel an der Kühlung, fragen Sie deshalb nach dem Schutz der Ware bei einem Ausfall. Unsere Verkaufsanhänger haben eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, mit der Sie sie ohne TÜV-Abnahme zulassen.
Was Sie jeden Tag brauchen, sollte versichert sein.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (§ 1 PflVG). Für den Betrieb können Marktsatzungen und Veranstalter eine Haftpflichtversicherung verlangen; hinzu kommen Ihre Krankenversicherung und, für Ihre Beschäftigten, die gesetzliche Unfallversicherung.
Ja. Der Halter muss für jeden Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (§§ 1 und 1a PflVG); ohne eVB-Nummer gibt es keine Zulassung.
Das hängt vom Versicherer, vom Leistungsumfang, von den versicherten Werten und von Ihrem Abstellplatz ab. Holen Sie drei Angebote mit demselben Leistungsumfang ein.
Marktsatzungen können sie vorschreiben: In Wesel etwa muss jeder Wochenmarkthändler eine Haftpflichtversicherung abschließen und auf Verlangen vorlegen (§ 10 der Marktsatzung). Fragen Sie deshalb jeden Veranstalter vor Ihrer Zusage.
Nicht automatisch: Ihre Beschäftigten sind kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 SGB VII), Sie selbst als Unternehmer bei der BGN aber nicht. Sie können sich dort freiwillig versichern.
Ja: Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben (§ 193 VVG). In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Selbstständige auch ohne Gewinn einen Mindestbeitrag.


Von Romain, Gründer 
