TÜV-Kosten beim 750-kg-Anhänger: Zulassung mit COC
Was Zulassung und Hauptuntersuchung eines Verkaufsanhängers kosten, warum die COC die TÜV-Abnahme erspart, was nach einem Umbau gilt und wie es in Österreich aussieht.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitWas kostet der TÜV für einen 750-kg-Anhänger, und was brauchen Sie für die Zulassung? Bei einem Food-Truck-Anhänger aus der Serie mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist der Weg kurz: Zulassung ohne TÜV-Abnahme, danach die Hauptuntersuchung in festen Abständen. Hier finden Sie die Gebühren mit Quellenangabe, die Regeln nach einem Umbau und zum Schluss einen Blick nach Österreich.

Jeder Anhänger braucht eine Zulassung.
Auch ein Anhänger bis 750 kg darf nur zugelassen und mit eigenem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren (§ 3 FZV). Zugelassen wird er, wenn er einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung hat und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (§ 3 FZV, § 1 PflVG).
Der AIR 220: 750 kg, ungebremst, mit eigenem Kennzeichen.

Mit COC: Zulassung ohne TÜV-Abnahme.
Bei der Erstzulassung weisen Sie mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) nach, dass der Anhänger einem Typ mit EU-Typgenehmigung entspricht; eine Abnahme beim TÜV ist dafür nicht nötig (§ 6 FZV). Die Zulassungsstelle berechnet für die Zulassung 30 € (GebOSt, Nr. 221.1), hinzu kommen die Kennzeichenschilder. So melden Sie Ihren Anhänger an:
- Versicherung abschließen
Von Ihrem Versicherer bekommen Sie die eVB-Nummer, die die Zulassungsstelle braucht.
- Unterlagen bereitlegen
Die COC des Anhängers und Ihren Ausweis; die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der Erstzulassung mit beantragt.
- Kennzeichen zuteilen lassen
Die Zulassungsstelle teilt das Kennzeichen zu und stempelt die Schilder ab.
- Prüfplakette beachten
Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt, wann die erste Hauptuntersuchung fällig ist.

Was die Hauptuntersuchung kostet.
Die Hauptuntersuchung, im Alltag einfach „TÜV“ genannt, übernimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder der Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (StVZO, Anlage VIII, Nr. 3.1.1). Für den Sachverständigen sieht die Gebührenordnung bei einem Anhänger ohne Bremsanlage 14,10 bis 26,10 € vor, bei einem gebremsten Anhänger bis 3,5 t 32,90 bis 51,60 €, jeweils zuzüglich 1 € je Untersuchung und gegebenenfalls Umsatzsteuer (GebOSt, Nr. 413, § 1 GebOSt). Die Überwachungsorganisationen legen ihre Entgelte selbst fest und hängen sie in ihren Prüfstellen aus (StVZO, Anlage VIIIb, Nr. 6).
- 14,10 bis 26,10 €HU laut GebOSt, Anhänger ohne Bremse wie der AIR 220
- 32,90 bis 51,60 €HU laut GebOSt, gebremster Anhänger bis 3,5 t wie der BOLD 270
- 36 Monatebis zur ersten HU beim AIR 220, danach alle 24 Monate
- 24 MonateHU-Intervall beim BOLD 270, von Anfang an
Nach einem Umbau ist ein Gutachten nötig.
Wird ein Anhänger umgebaut, kann seine Betriebserlaubnis erlöschen, etwa wenn sich die genehmigte Fahrzeugart ändert oder eine Gefährdung zu erwarten ist (§ 19 StVZO). Dann braucht er eine neue Betriebserlaubnis mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§ 21 StVZO); ändert sich die zulässige Gesamtmasse oder werden die Abmessungen größer, melden Sie das unverzüglich der Zulassungsstelle (§ 15 FZV). Das kann einen umgebauten Wohnwagen genauso betreffen wie einen gebrauchten Anhänger, der nachträglich ausgebaut wurde.
Steuer, Versicherung und Gasprüfung.
Die Kfz-Steuer für Anhänger beträgt 7,46 € je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht (§ 9 KraftStG). Pflicht ist auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, angekuppelt wie abgekuppelt (§ 1a PflVG); den Beitrag nennt Ihnen Ihr Versicherer, mehr dazu im Ratgeber Foodtruck-Versicherung. Ist eine Gasinstallation eingebaut, muss sie bei gewerblicher Nutzung vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle zwei Jahre geprüft werden (§ 60 StVZO).
- Kfz-Steuer29,84 € im Jahr für den AIR 220 mit 750 kg; 37,30 € oder 59,68 € für den BOLD 270 mit 1.000 oder 1.500 kg.
- Kfz-HaftpflichtPflicht für jeden zugelassenen Anhänger; ohne sie gibt es keine Zulassung.
- GasprüfungVor der ersten Inbetriebnahme, dann mindestens alle zwei Jahre, durch eine zur Prüfung befähigte Person.

In Österreich: Typisierung und Pickerl.
Auch in Österreich braucht jeder Anhänger eine Zulassung, ein eigenes Kennzeichen, eine eigene Haftpflichtversicherung und eine gültige Begutachtungsplakette (§ 36 KFG). Mit COC ist keine neue Genehmigung nötig: Vor der ersten Zulassung werden die Fahrzeugdaten für höchstens 180 € in die Genehmigungsdatenbank eingetragen (oesterreich.gv.at); die Einzelgenehmigung, die „Typisierung“, betrifft Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung und meist auch umgebaute Imbissanhänger (WKNÖ: Foodtruck). Das „Pickerl“ ist bei Anhängern bis 3.500 kg drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann nach zwei Jahren und danach jedes Jahr (§ 57a KFG).
Unsere Anhänger werden auch nach Österreich mit COC geliefert, zum selben Nettopreis wie in Deutschland; Lieferpreis und Termin stehen in Ihrem Angebot.
Unsere Anhänger kommen mit COC.
Bei einem umgebauten Fahrzeug kommen Gutachten, Eintragung und Prüfungen auf Sie zu; ein neuer Anhänger aus der Serie hat seine COC dabei und wird ohne TÜV-Abnahme zugelassen. Unsere Verkaufsanhänger gibt es ab 13.685 € inkl. 19 % MwSt. (11.500 € netto), und die Fixkosten für Steuer, Versicherung und Prüfungen rechnet Ihnen der kostenlose Businessplan-Rechner aus.
Mit COC zugelassen: Vor dem ersten Verkaufstag muss nichts mehr abgenommen werden.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Für die Hauptuntersuchung eines Anhängers ohne Bremsanlage sieht die Gebührenordnung 14,10 bis 26,10 € für den amtlich anerkannten Sachverständigen vor, zuzüglich 1 € je Untersuchung und gegebenenfalls Umsatzsteuer (GebOSt, Nr. 413.2). Die Überwachungsorganisationen legen ihre Entgelte selbst fest und hängen sie in ihren Prüfstellen aus.
Nein. Mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung weisen Sie bei der Erstzulassung den genehmigten Typ nach (§ 6 FZV); die erste Hauptuntersuchung ist beim AIR 220 nach 36 Monaten fällig.
Die Zulassungsstelle berechnet 30 € (GebOSt, Nr. 221.1), dazu kommen die Kennzeichenschilder. Die Kfz-Steuer für einen Anhänger mit 750 kg beträgt 29,84 € im Jahr (§ 9 KraftStG).
Anhänger bis 750 kg oder ohne eigene Bremse erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate; Anhänger über 750 kg bis 3,5 t alle 24 Monate (StVZO, Anlage VIII).
Nach einem Umbau, durch den die Betriebserlaubnis erlischt, etwa weil sich die Fahrzeugart ändert oder eine Gefährdung zu erwarten ist (§ 19 StVZO): Dann braucht er eine neue Betriebserlaubnis mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§ 21 StVZO).
Auch dort muss jeder Anhänger zugelassen werden; mit COC werden seine Daten vorher für höchstens 180 € in die Genehmigungsdatenbank eingetragen. Das „Pickerl“ ist bei Anhängern bis 3.500 kg erstmals nach drei Jahren fällig, dann nach zwei Jahren und danach jährlich (§ 57a KFG).


Von Romain, Gründer 
