Imbiss-Umsatz pro Tag: Was verdient ein Foodtruck?
Umsatz pro Tag, Umsatzsteuer, Wareneinsatz, Fixkosten, Steuern: wie Sie rechnen und was von Ihrem Umsatz übrig bleibt, mit Ihren eigenen Zahlen statt pauschaler Durchschnittswerte.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 4 Min. LesezeitWie viel Umsatz ein Imbiss pro Tag macht, kann Ihnen niemand seriös versprechen: Das hängt von Standplatz, Karte, Preisen, Verkaufstagen und Ihrem Tempo ab. Pauschale Durchschnittswerte finden Sie hier deshalb nicht. Stattdessen zeigen wir, wie Sie Ihren Umsatz berechnen und was davon übrig bleibt, und belegen jeden Abzug mit seiner Quelle.

Umsatz pro Tag: die Formel.
Ihr Tagesumsatz ergibt sich aus der Zahl Ihrer Verkäufe mal Ihrem Durchschnittsbon. Menüs, Getränke und Desserts heben den Bon; wie viel Sie verkaufen, hängt vom Andrang ab, aber auch davon, wie schnell Sie am Tresen arbeiten.
- Verkäufe pro Stunde
Zählen Sie zur Stoßzeit an Ihrem künftigen Platz die Passanten und die Kundschaft der Betriebe nebenan.
- Verkaufsstunden
Mittags, abends, am Wochenende: Wie viele Stunden verkaufen Sie wirklich?
- Durchschnittsbon
Was ein Kunde im Schnitt ausgibt, Getränk und Dessert eingerechnet.
- Verkaufstage
Pro Woche und pro Jahr: Denken Sie an Wetter, Saison und Urlaub.

Zuerst geht die Umsatzsteuer ab.
In Ihren Preisen steckt die Umsatzsteuer: 7 % auf Speisen, seit dem 1. Januar 2026 vor Ort wie zum Mitnehmen, und 19 % auf Getränke (§ 12 UStG). Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer, solange Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Was das für Ihre Preise bedeutet, rechnet Ihnen der Businessplan-Rechner der FTS Academy aus.
- 7 %Umsatzsteuer auf Speisen, seit dem 1. Januar 2026
- 19 %Umsatzsteuer auf Getränke
- 25.000 €Umsatzgrenze im Vorjahr für die Kleinunternehmerregelung
- 100.000 €Umsatzgrenze im laufenden Jahr
Dann kommen Ware und Verpackung.
Der Wareneinsatz ist Ihr größter variabler Kostenposten: Kalkulieren Sie jedes Gericht mit Ihren Einkaufspreisen, Brot, Soße und Verpackung eingeschlossen. Wer zum Mitnehmen in Einwegbecher oder Einweg-Kunststoffverpackungen abfüllt, muss dasselbe auch in einer Mehrwegverpackung anbieten, und zwar nicht teurer (§ 60 VerpackDG); auch das gehört in Ihre Kalkulation.
Jedes Gericht mit seinen Einkaufspreisen kalkulieren.

Die Fixkosten laufen jeden Monat.
Standgeld oder Sondernutzungsgebühren, Versicherungen, Kfz-Steuer, die Prüfungen von Gas und Elektrik und Ihre Krankenversicherung fallen an, ob Sie verkaufen oder nicht. In Berlin zum Beispiel kostet der Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen 50 € je angefangenen Monat (Service Berlin); die Kfz-Steuer für einen Anhänger mit 750 kg beträgt 29,84 € im Jahr (§ 9 KraftStG). Alle Posten im Überblick finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Foodtruck?.
- StandplatzSondernutzungsgebühr, Standgeld oder Umsatzbeteiligung für den Veranstalter.
- VersicherungenKfz-Haftpflicht für den Anhänger, dazu die Versicherungen für den Betrieb, die Ihr Versicherer anbietet.
- KrankenversicherungIn der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Selbstständige auch ohne Gewinn einen Mindestbeitrag.

Vom Gewinn zum Verdienst.
Was nach Umsatzsteuer, Wareneinsatz und Fixkosten übrig bleibt, ist Ihr Gewinn, und davon leben Sie. Einkommensteuer zahlen Sie erst, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026 übersteigt (§ 32a EStG), Gewerbesteuer erst bei einem Gewerbeertrag über 24.500 € (§ 11 GewStG). Auch Ihre Krankenversicherung und Ihre Altersvorsorge bezahlen Sie aus diesem Gewinn.
Der kostenlose Businessplan-Rechner arbeitet mit Ihren eigenen Zahlen: Durchschnittsbon, Wareneinsatz, Verkäufe pro Tag, Fixkosten, Krankenversicherung und Steuern 2026. Er zeigt Ihnen, ab wie vielen Verkäufen pro Tag Ihre Kosten gedeckt sind.
Einnahmen aufschreiben, ab dem ersten Tag.
Wer ohne gewerbliche Niederlassung auf Märkten und Straßen verkauft, führt ein Umsatzsteuerheft und trägt seine Einnahmen täglich ein (§ 22 UStG, IHK-Merkblatt Foodtruck); Ausnahmen regelt § 68 UStDV. Eine elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO). Aus diesen Aufzeichnungen bekommen Sie später auch die verlässlichsten Zahlen für Ihren nächsten Businessplan.
Lohnt sich ein Foodtruck? Ihre Zahlen entscheiden.
Ein Foodtruck lohnt sich, wenn Ihr Platz zu Ihren Preisen so viele Verkäufe bringt, dass nach Ware, Fixkosten und Steuern genug übrig bleibt. Schauen Sie sich den Platz vor Ort an, zählen Sie Passanten und Mitbewerber und berechnen Sie Ihre Gewinnschwelle, bevor Sie etwas unterschreiben; unsere Verkaufsanhänger gibt es ab 13.685 € inkl. 19 % MwSt. (11.500 € netto). Für Burger und Pommes ist der Chef+ gemacht; mehr dazu auf unserer Seite Burger-Foodtruck.
Entscheidend ist, was jeder Einsatz einbringt.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Das hängt von Ihrem Standplatz, Ihrer Karte, Ihrem Durchschnittsbon und Ihrem Tempo ab; einen verlässlichen Durchschnittswert gibt es nicht. So rechnen Sie: Verkäufe pro Stunde mal Verkaufsstunden mal Durchschnittsbon, für jeden Verkaufstag.
Ihren Gewinn, also den Umsatz ohne Umsatzsteuer abzüglich Wareneinsatz, Verpackung und Fixkosten. Davon gehen noch Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge ab. Der Businessplan-Rechner der FTS Academy rechnet das mit Ihren eigenen Zahlen durch.
Ja, wenn Ihr Platz zu Ihren Preisen genug Verkäufe bringt, um Ware, Fixkosten und Ihren Lebensunterhalt zu decken. Prüfen Sie das vor dem Kauf mit Ihren eigenen Zahlen.
Auf Speisen 7 %, seit dem 1. Januar 2026 vor Ort wie zum Mitnehmen, auf Getränke 19 % (§ 12 UStG). Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer, solange Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Einzelunternehmer zahlen Gewerbesteuer nur auf den Teil des Gewerbeertrags, der 24.500 € im Jahr übersteigt (§ 11 GewStG); sie wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Ja, wenn Sie ohne gewerbliche Niederlassung auf Märkten und Straßen verkaufen: Dann führen Sie ein Umsatzsteuerheft mit den täglichen Einnahmen (§ 22 UStG); Ausnahmen regelt § 68 UStDV. Eine elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO).


Von Romain, Gründer 
