Foodtruck-Gewerbe anmelden: Reisegewerbekarte nötig?
Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte oder Anzeige: welches Papier Ihr Foodtruck braucht, was es kostet, was es nicht ersetzt und wie es in Österreich geregelt ist.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitWer mit dem Foodtruck verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss es anmelden wie jeder andere Gewerbetreibende. Weil ein Foodtruck aber an wechselnden Orten verkauft, kommt meist eine zweite Erlaubnis hinzu: die Reisegewerbekarte. Hier erfahren Sie, wann Sie welches Papier brauchen, was es kostet und was es nicht ersetzt, jeweils mit Quelle.


Erster Schritt: die Gewerbeanmeldung.
Laut IHK steht die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt am Anfang, ob Sie haupt- oder nebenberuflich verkaufen (IHK-Merkblatt Foodtruck); ein stehendes Gewerbe zeigen Sie gleichzeitig mit dem Beginn an (§ 14 GewO). In Berlin kostet die Anmeldung eines Einzelgewerbes 26 €, online 15 €, und das Ordnungsamt leitet sie an Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft weiter (Service Berlin). Wer die Anzeige versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 € (§ 146 GewO).
- 26 €Gewerbeanmeldung in Berlin, am Schalter
- 15 €dieselbe Anmeldung online
- 1.000 €Höchstbußgeld, wenn die Gewerbeanzeige fehlt
Wann Sie eine Reisegewerbekarte brauchen.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Waren feilbietet; dafür ist eine Erlaubnis nötig, die Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Für den klassischen Foodtruck ist sie laut IHK die Regel, vor allem wenn der Wagen weniger als sechs Wochen an derselben Stelle steht (IHK-Merkblatt Foodtruck). In den folgenden Fällen brauchen Sie keine (§ 55a GewO, IHK).
- Festgesetzter MarktAuf einem gewerberechtlich festgesetzten Markt oder einer Messe; fragen Sie vorher beim Veranstalter nach.
- Fest mit ErlaubnisBei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der Behörde.
- Kleine WohngemeindeIn der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Niederlassung, sofern sie nicht mehr als 10.000 Einwohner hat.
- Fester RhythmusLebensmittelverkauf von einem mobilen Stand aus, in regelmäßigen kürzeren Abständen an derselben Stelle.

Antrag, Kosten und Gültigkeit.
Die Karte beantragen Sie beim Ordnungsamt Ihres Wohnorts; in Berlin kostet sie je nach Aufwand 40 bis 500 € und gilt bundesweit (Service Berlin). Das IHK-Merkblatt aus Baden-Württemberg nennt 150 bis 500 € je nach Gemeinde: Die Karte wird einmal beantragt, ist an Ihre Person gebunden und nicht übertragbar (IHK-Merkblatt Foodtruck). Brauchen Sie nach § 55a Abs. 1 Nr. 3 oder 9 keine Karte, müssen Sie den Beginn trotzdem anzeigen, sofern Ihr Gewerbe nicht schon angemeldet ist (§ 55c GewO).
- Unterlagen besorgen
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister, beide nicht älter als drei Monate.
- Belehrung beilegen
Arbeiten Sie mit Lebensmitteln, gehört die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz dazu.
- Antrag stellen
Beim Ordnungsamt Ihres Wohnorts, in Berlin auch online.
- Karte erhalten
Sie gilt in ganz Deutschland; neue Waren oder Leistungen lassen Sie nachtragen.
Pflichten beim Verkauf vor Ort.
Beim Verkauf haben Sie die Reisegewerbekarte dabei und zeigen sie auf Verlangen vor; Beschäftigte mit Kundenkontakt erhalten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie (§ 60c GewO), in Berlin für 8 bis 20 € je Zweitschrift (Service Berlin). An der Verkaufseinrichtung steht gut lesbar Ihr Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder der Name Ihres Unternehmens (IHK-Merkblatt Foodtruck). Wer ohne Karte verkauft, riskiert ein Bußgeld bis zu 5.000 €, wer sie nicht vorzeigt, bis zu 10.000 € (§ 145 GewO).
Was die Karte nicht ersetzt.
Die Reisegewerbekarte allein erlaubt Ihnen noch nicht, auf Straßen und Plätzen zu verkaufen: Dafür brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis (IHK-Merkblatt Foodtruck), auf Märkten einen Platz vom Veranstalter und auf Privatgrund die Erlaubnis des Eigentümers. Pflicht bleiben außerdem die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung (VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 6) und die Belehrung nach § 43 IfSG. Wie Sie an einen Standplatz kommen, erklärt der Ratgeber Stellplatz für den Imbisswagen, den Sonderfall Privatgelände der Ratgeber Foodtruck auf Privatgrund.
Die Karte erlaubt das Reisegewerbe, aber nicht jeden Standplatz.

Österreich: Das Gewerbe hängt am Standort.
In Österreich gilt ein Foodtruck als Gastgewerbe, und das ist an einen Standort gebunden: Angemeldet wird dort, wo Sie verkaufen; einfach herumfahren und spontan dort halten, wo Kunden sind, ist nicht möglich (WKNÖ: Spezialfall Foodtruck). Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, und zwar für jeden regelmäßigen Standplatz oder für einen Hauptstandplatz, von dem aus Sie Feste und Veranstaltungen anfahren. Für regelmäßige Standplätze kann zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung nötig sein, vor allem wenn Sie warme Speisen zubereiten.
Ohne Befähigungsnachweis geht das freie Gastgewerbe: Speisen in einfacher Art, alkoholfreie Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, höchstens acht Verabreichungsplätze (§ 111 GewO 1994). Für Wein, Cocktails oder mehr Plätze brauchen Sie das reglementierte Gastgewerbe.
Alle Papiere beisammen, Anhänger startklar.
Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Belehrung und Registrierung: Mit diesen Papieren können Sie in Deutschland loslegen. Welche Rechtsform und welche Umsatzsteuerregelung zu Ihnen passen, erklärt der Ratgeber Kleingewerbe mit dem Imbisswagen; was der Start kostet, rechnet der kostenlose Businessplan-Rechner aus. Unsere Verkaufsanhänger kommen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), mit der Sie den Anhänger ohne TÜV-Abnahme zulassen (§ 6 FZV).
Erst die Papiere, dann der erste Burger.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Sie melden Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, ob haupt- oder nebenberuflich. Verkaufen Sie an wechselnden Orten, brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO); für einen ortsfesten Foodtruck verweist die Stadt München auf die Gewerbeanmeldung.
In der Regel ja, wenn Sie an wechselnden Orten verkaufen. Keine brauchen Sie auf festgesetzten Märkten, auf Festen mit Erlaubnis der Behörde, in Ihrer Wohngemeinde mit höchstens 10.000 Einwohnern und beim regelmäßigen Verkauf von Lebensmitteln an derselben Stelle (§ 55a GewO).
Das legt die Behörde fest: in Berlin 40 bis 500 € je nach Aufwand, eine Zweitschrift für Beschäftigte 8 bis 20 €. Das IHK-Merkblatt aus Baden-Württemberg nennt 150 bis 500 € je nach Gemeinde.
Sie wird einmal beantragt und gilt im ganzen Bundesgebiet; die Behörde kann sie befristen oder mit Auflagen verbinden (§ 55 GewO). Neue Waren oder Leistungen lassen Sie nachtragen.
Ein Reisegewerbe ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 € Bußgeld geahndet werden kann. Wer die Karte beim Verkauf nicht bei sich hat oder nicht vorzeigt, riskiert bis zu 10.000 € (§ 145 GewO).
Als Gastgewerbe, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat des Ortes, an dem Sie verkaufen, denn das Gewerbe ist an den Standort gebunden. Ohne Befähigungsnachweis geht das freie Gastgewerbe mit einfachen Speisen, alkoholfreien Getränken, Bier in verschlossenen Gefäßen und höchstens acht Plätzen (§ 111 GewO 1994).


Von Romain, Gründer 
