Foodtruck-Umbau: Wohnwagen zum Imbisswagen umbauen?
Einen Wohnwagen zum Foodtruck umbauen klingt verlockend. Was Zulassung, Hygiene, Gas, Gewicht und Versicherung verlangen und welche Alternative ein Anhänger bietet, der für den Verkauf konzipiert ist.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitEin Wohnwagen als Foodtruck macht etwas her: runde Formen, eine Verkaufsklappe an der Seite, davor eine Schlange. Viele suchen deshalb einen Caravan für den Foodtruck-Umbau, als Crêpes-, Burger- oder Kaffeewagen. Bevor Sie einen kaufen, lesen Sie hier, was die Vorschriften sagen, was der Umbau wirklich bedeutet und welche Alternative ein Anhänger bietet, der für den Verkauf konzipiert ist.

Erst in die Zulassungsbescheinigung schauen.
Die Zulassungsbescheinigung zeigt, als welche Fahrzeugart Ihr Wohnwagen genehmigt ist, und in Feld F.2 sein zulässiges Gesamtgewicht. Ändert der Umbau die genehmigte Fahrzeugart oder ist eine Gefährdung zu erwarten, erlischt die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO); dann braucht der Anhänger das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§ 21 StVZO). Wollen Sie einen bereits umgebauten Wohnwagen gebraucht kaufen, prüfen Sie zuerst diese Angaben und alles Weitere mit dem Ratgeber Imbisswagen gebraucht oder neu.
- FahrzeugartSie zeigt, als was der Anhänger genehmigt ist. Soll aus dem Wohnwagen ein Verkaufsanhänger werden, klärt das ein Sachverständiger.
- Feld F.2Das zulässige Gesamtgewicht: Küche, Wasser, Vorräte und Gas zählen mit.
- HauptuntersuchungGilt auch für Wohnanhänger: bis 750 kg erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24; darüber bis 3,5 t alle 24 Monate.

Wer umbaut, muss es melden.
Ändert der Umbau die zulässige Gesamtmasse oder werden die Abmessungen größer, müssen Sie das der Zulassungsstelle unverzüglich melden (§ 15 FZV). Für den Versicherer ist eine Küche mit Gas und Kundschaft ein ganz anderes Risiko als ein Wohnwagen: Ohne seine Einwilligung dürfen Sie die Gefahr nicht erhöhen, und eine bereits vorgenommene Erhöhung müssen Sie ihm unverzüglich anzeigen (§ 23 VVG).
- Vorab den Sachverständigen fragen
Noch vor dem Kauf stellen Sie Ihr Vorhaben bei einer Prüfstelle vor; dort erfahren Sie, ob ein Gutachten nötig wird.
- Umbauen und begutachten lassen
Erlischt die Betriebserlaubnis, prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger den Anhänger und erstellt das Gutachten.
- Zulassung ändern lassen
Mit dem Gutachten und den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zur Zulassungsstelle.
- Versicherer informieren
Schriftlich, bevor Sie losfahren und verkaufen, damit der Umbau mitversichert ist.
Ein Wohnwagen ist keine Küche.
Ein Wohnwagen ist zum Reisen gedacht, nicht zum Kochen für Kundschaft. Eine mobile Verkaufsstelle braucht, soweit erforderlich, Vorrichtungen zum Händewaschen, Trinkwasser, glatte und leicht zu reinigende Flächen sowie Einrichtungen für Abfälle und für die richtigen Temperaturen (VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel III). München verlangt zum Beispiel eine abwaschbare Innenausstattung, einen rutschfesten Boden und über Grill- und Frittierstellen eine Dunstsammelhaube mit Fettfiltern (München: Anforderungen an Foodtrucks); was im Einzelnen dazugehört, zeigt der Ratgeber Foodtruck-Ausstattung.
Edelstahl, Wasser, Abluft: eine Küche, die für den Verkauf konzipiert ist.

Gas im Gewerbe: andere Prüfregeln.
Im privat genutzten Wohnwagen wird die Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 geprüft, vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 24 Monate (§ 60 Abs. 1 StVZO). Wird er gewerblich genutzt, gelten die Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, dokumentiert nach DGUV Grundsatz 310-003 (§ 60 Abs. 2 StVZO). Lassen Sie die Gasinstallation deshalb von einem Fachbetrieb neu planen und prüfen, passend zu Ihren Geräten und zu Ihrem Verkaufsbetrieb.

Das Gewicht wird oft unterschätzt.
Jedes eingebaute Teil bringt Gewicht mit: Arbeitsflächen, Kühlung, Wasser, Gas, Vorräte. Das zulässige Gesamtgewicht muss im Betrieb eingehalten werden (§ 34 StVZO), und als Halter dürfen Sie die Fahrt nicht zulassen, wenn Fahrzeug oder Ladung nicht vorschriftsmäßig sind (§ 31 StVZO). Vom Gewicht hängt auch ab, welchen Führerschein Sie brauchen (§ 6 FeV, § 6a FeV); ob Ihr Auto den Wohnwagen ziehen darf, prüfen Sie mit unserem Tool „Darf mein Auto ihn ziehen?“.
- 750 kgAnhänger bis zu diesem Gewicht: Klasse B, wenn Ihr Auto ihn ziehen darf
- 3.500 kgAuto und Anhänger zusammen: die Grenze der Klasse B bei Anhängern über 750 kg
- 4.250 kgmit Schlüsselzahl 96 nach einer Fahrerschulung; darüber Klasse BE
Der Charme geht auch ohne Umbau.
Was an einem umgebauten Wohnwagen reizt, sind Silhouette und Farben. Unsere Anhänger gibt es in fünf Farben, den Rest erledigt eine Folierung vom Folierer Ihrer Wahl; darunter steckt zum Beispiel ein Essentiel im Format AIR 220 mit 750 kg für Führerschein Klasse B, geliefert mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für die Zulassung ohne TÜV-Abnahme.

Budget: jeden Posten einzeln rechnen.
Einen Preis für den Umbau nennen wir nicht, denn er hängt zu sehr vom Wohnwagen und von den Handwerkern ab. Holen Sie für jeden Posten ein schriftliches Angebot ein und vergleichen Sie die Summe mit einer neuen, zugelassenen Basis wie dem Essentiel im AIR 220 ab 13.685 € inkl. 19 % MwSt. (11.500 € netto). Was Ihr Start insgesamt kostet, rechnet der kostenlose Businessplan-Rechner aus.
- WohnwagenDer Kaufpreis, dazu die Instandsetzung von Fahrgestell, Achse, Reifen, Bremsen und Abdichtung.
- KücheEdelstahlflächen, Wasser und Tanks, Kühlung, Abzugshaube mit Abluftführung.
- Strom und GasElektrik und Gasinstallation, jeweils mit Prüfnachweis.
- PapiereGutachten, geänderte Zulassung, Versicherung.
Mit offenen Augen entscheiden.
Ein gelungener Foodtruck-Umbau aus einem Wohnwagen ist möglich, führt aber über einen Sachverständigen, eine geänderte Zulassung und eine Küche, die den Hygieneregeln entspricht. Geht es Ihnen vor allem um den Stil, bekommen Sie ihn auch ohne Baustelle, mit einem Anhänger, der für den Verkauf konzipiert ist: Sehen Sie sich unsere Verkaufsanhänger an oder lesen Sie, worauf es ankommt, wenn Sie einen Foodtruck selber bauen.
Vom ersten Tag an für den Verkauf ausgelegt.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region hilft Ihnen weiter ›Ja, wenn die Zulassung stimmt: Ändert der Umbau die genehmigte Fahrzeugart, erlischt die Betriebserlaubnis, und der Anhänger braucht das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§§ 19 und 21 StVZO). Außerdem muss die Küche den Hygieneregeln für mobile Verkaufsstellen entsprechen, und auch beladen darf der Anhänger sein zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Ja, wenn durch den Umbau die Betriebserlaubnis erlischt: Dann begutachtet ihn ein amtlich anerkannter Sachverständiger, etwa bei einer Prüforganisation wie dem TÜV. Ändern sich zulässige Gesamtmasse oder Abmessungen, müssen Sie das außerdem unverzüglich der Zulassungsstelle melden (§ 15 FZV).
Auf die Fahrzeugart und das zulässige Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung, das Gutachten zum Umbau, die Gasprüfung nach § 60 StVZO, das Prüfprotokoll der Elektrik, die Abzugshaube, wenn gekocht wird, und den Zustand von Fahrgestell und Aufbau.
Ja. Bei privater Nutzung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607, vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 24 Monate; bei gewerblicher Nutzung nach der Betriebssicherheitsverordnung, dokumentiert nach DGUV Grundsatz 310-003 (§ 60 StVZO).
Ja, wenn er höchstens 750 kg wiegt oder Auto und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten, und wenn Ihr Auto ihn ziehen darf. Bis 4.250 kg brauchen Sie die Schlüsselzahl 96, darüber Klasse BE (§§ 6 und 6a FeV).


Von Romain, Gründer 
