Ambulanter Handel: Waren, Papiere, Fahrzeug und Plätze
Verkaufen, wo die Kundschaft ist: welche Fälle das Gewerberecht unterscheidet, welche Waren unterwegs verboten sind, welche Papiere Sie brauchen und wie Sie an Plätze kommen.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. LesezeitAmbulanter Handel heißt: Sie verkaufen dort, wo die Kundschaft ist, aus dem Anhänger, vom Marktstand oder auf Tour durch die Dörfer. Das Gewerberecht unterscheidet dafür drei Fälle, jeder mit eigenen Papieren. Hier lesen Sie, welcher auf Sie zutrifft, welche Waren unterwegs tabu sind und wie Sie an Ihre Plätze kommen.

Drei Fälle im Gewerberecht.
Am festen Platz betreiben Sie ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO); ohne Niederlassung brauchen Sie in der Regel eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Festgesetzte Märkte haben eigene Regeln (§ 69 GewO).
- Stehendes GewerbeDerselbe Platz an mehr als drei Tagen pro Woche, über mindestens sechs Wochen (LRA Passau): Der Standort wird zur Niederlassung, das Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an.
- Unterwegs ohne NiederlassungWechselnde Orte, drei oder weniger Tage am selben Platz: Dann brauchen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
- Festgesetzter MarktWochenmarkt, Spezialmarkt oder Jahrmarkt, von der Gemeinde festgesetzt: Hier ist keine Reisegewerbekarte nötig.
- VolksfestAusnahme von der Ausnahme: Auch auf einem festgesetzten Volksfest bleibt die Reisegewerbekarte Pflicht.

Was unterwegs nicht verkauft werden darf.
Für den Verkauf ohne Niederlassung zählt § 56 GewO verbotene Waren auf, darunter Gifte, Brillen (außer Schutz- und Fertiglesebrillen), elektromedizinische Geräte, Wertpapiere und Lose, Edelmetalle und Edelsteine. Lebensmittel sind erlaubt, Alkohol nur eingeschränkt: Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen, zum Verzehr an Ort und Stelle nur während einer Veranstaltung, von einer ortsfesten Betriebsstätte aus und mit Gestattung (§ 12 GastG; manche Länder haben eigene Gaststättengesetze).
Die Papiere, Schritt für Schritt.
Einen guten Überblick gibt das Merkblatt Imbisswagen des Landratsamts Passau. Welche Karte Sie brauchen und was sie kostet, erklärt der Ratgeber Gewerbe anmelden.
- Gewerbe anmelden oder anzeigen
Ein stehendes Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an. Wer etwa mit festem Tourenplan ohne Karte auskommt, zeigt den Beginn trotzdem an (§ 55c GewO).
- Die Karte für wechselnde Orte
Sie und Ihre Beschäftigten führen die Reisegewerbekarte oder eine Zweitschrift beim Verkauf mit und zeigen sie auf Verlangen vor (§ 60c GewO).
- Bei der Lebensmittelüberwachung registrieren
Vor dem Start, sobald Sie Lebensmittel verkaufen (Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004).
- Die Belehrung beim Gesundheitsamt
Für alle, die in der Küche arbeiten oder mit Fleisch, Milch, Fisch, Feinkost oder Speiseeis umgehen, vor der ersten Tätigkeit (§§ 42 und 43 IfSG).
- Die Plätze sichern
Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, Zusage des Marktveranstalters oder schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Für jeden Platz eine eigene Erlaubnis.
Eine Sondernutzungserlaubnis gibt es nur auf Zeit oder Widerruf (für Bundesstraßen § 8 Abs. 2 FStrG); München erteilt sie grundsätzlich nur bei Festen (Stadt München). Gebühren in Berlin (Service Berlin):
- 50 €Sondernutzungsgebühr in Berlin je angefangenen Monat und Fahrzeug, für den Verkauf ohne festen Standort
- 45 bis 180 €Verwaltungsgebühr der Berliner Ausnahmegenehmigung, je nach Dauer und Zahl der Bezirke
- 1 Antraggenügt für mehrere Bezirke: Ein Bezirk führt das Verfahren und beteiligt die anderen
Märkte: vom Wochenmarkt zum Volksfest.
Auf Märkten und Volksfesten dürfen Sie alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr abgeben (§ 68a und § 60b GewO). Wie Sie einen Platz bekommen, zeigt der Ratgeber Foodtruck auf dem Markt.
Gleicher Tag, gleiche Uhrzeit: So entsteht Stammkundschaft.


Verkaufsanhänger oder Verkaufswagen: das Fahrzeug.
Den Anhänger kuppeln Sie ab, das Auto bleibt frei; der Verkaufswagen ist dafür sofort startklar. Was für welchen Betrieb spricht, vergleicht der Ratgeber LKW oder Anhänger.
- Abkuppeln und öffnenDer Anhänger steht auf seinen Stützen am Platz, mit dem Auto fahren Sie Ware holen.
- AIR 220 mit Klasse BUngebremst, Kategorie O1, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Für einen Anhänger bis 750 kg genügt der Führerschein Klasse B.
- BOLD 270 für mehr PlatzGebremst, Kategorie O2, mit 1.000 oder 1.500 kg zulässigem Gesamtgewicht: Ob B, B96 oder BE nötig ist, entscheidet das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger zusammen.
- Mit COC-PapierenJeder neue Anhänger kommt mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für die Zulassung.
Erst beobachten, dann investieren.
Ambulanter Handel lebt von Ware, die man im Vorbeigehen kauft, und von festen Zeiten, an denen die Kundschaft Sie wiederfindet.
Ihr Verkauf unterwegs, gut vorbereitet.
Ob sich Ihre Tour rechnet, prüfen Sie mit dem kostenlosen Businessplan-Rechner. Der Essentiel kostet ab 13.685 € inkl. 19 % MwSt. (11.500 € netto).
Mobil verkaufen heißt: dort stehen, wo die Leute vorbeikommen.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store hilft Ihnen weiter ›Verkauf ohne festen Laden: aus dem Anhänger, vom Marktstand oder auf Tour. Rechtlich ist das je nach Ablauf ein stehendes Gewerbe, ein Reisegewerbe oder die Teilnahme an einem festgesetzten Markt; danach richten sich die Papiere.
Sie melden Ihr Gewerbe an oder beantragen die Reisegewerbekarte, registrieren sich bei der Lebensmittelüberwachung, wenn Sie Lebensmittel verkaufen, und besorgen sich für jeden Platz die Erlaubnis. Dazu kommen Versicherung und ein zugelassenes Fahrzeug.
In der Regel die Reisegewerbekarte. Ausnahmen sind unter anderem festgesetzte Märkte, ein fester Tourenplan mit Lebensmitteln oder Waren des täglichen Bedarfs (§ 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO) und der Verkauf in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Niederlassung, wenn sie höchstens 10.000 Einwohner hat (Nr. 3). Auf Volksfesten bleibt die Karte Pflicht.
Nein. Für öffentliche Straßen und Plätze brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt oder Gemeinde, nur auf Zeit oder auf Widerruf. Manche Städte sind streng: München erteilt sie grundsätzlich nur im Rahmen von Festen und Veranstaltungen.
Nur eingeschränkt: Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen. Zum Verzehr an Ort und Stelle brauchen Sie auf einer Veranstaltung eine Gestattung nach § 12 GastG. Auf dem Wochenmarkt ist Alkohol nur aus eigener Erzeugung erlaubt (§ 67 GewO).
Ein Verkaufsanhänger oder ein Verkaufswagen. Unser AIR 220 ist ungebremst und hat 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, er passt zum Führerschein Klasse B; der BOLD 270 ist gebremst und hat 1.000 oder 1.500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Beide kommen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).


Von Romain, Gründer 