Ambulanter Handel: Waren, Papiere, Fahrzeug und Plätze

Verkaufen, wo die Kundschaft ist: welche Fälle das Gewerberecht unterscheidet, welche Waren unterwegs verboten sind, welche Papiere Sie brauchen und wie Sie an Plätze kommen.

Romain, Gründer von Food Truck StoreRomain BarreauGründer von Food Truck Store · 5 Min. Lesezeit

Ambulanter Handel heißt: Sie verkaufen dort, wo die Kundschaft ist, aus dem Anhänger, vom Marktstand oder auf Tour durch die Dörfer. Das Gewerberecht unterscheidet dafür drei Fälle, jeder mit eigenen Papieren. Hier lesen Sie, welcher auf Sie zutrifft, welche Waren unterwegs tabu sind und wie Sie an Ihre Plätze kommen.

Beiger Verkaufsanhänger im vollen Betrieb, Kunden am Tresen

Drei Fälle im Gewerberecht.

Am festen Platz betreiben Sie ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO); ohne Niederlassung brauchen Sie in der Regel eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Festgesetzte Märkte haben eigene Regeln (§ 69 GewO).

  • Stehendes Gewerbe
    Derselbe Platz an mehr als drei Tagen pro Woche, über mindestens sechs Wochen (LRA Passau): Der Standort wird zur Niederlassung, das Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an.
  • Unterwegs ohne Niederlassung
    Wechselnde Orte, drei oder weniger Tage am selben Platz: Dann brauchen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
  • Festgesetzter Markt
    Wochenmarkt, Spezialmarkt oder Jahrmarkt, von der Gemeinde festgesetzt: Hier ist keine Reisegewerbekarte nötig.
  • Volksfest
    Ausnahme von der Ausnahme: Auch auf einem festgesetzten Volksfest bleibt die Reisegewerbekarte Pflicht.
Romain, Gründer von Food Truck Store, zeigt mit dem Finger nach unten

Was unterwegs nicht verkauft werden darf.

Für den Verkauf ohne Niederlassung zählt § 56 GewO verbotene Waren auf, darunter Gifte, Brillen (außer Schutz- und Fertiglesebrillen), elektromedizinische Geräte, Wertpapiere und Lose, Edelmetalle und Edelsteine. Lebensmittel sind erlaubt, Alkohol nur eingeschränkt: Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen, zum Verzehr an Ort und Stelle nur während einer Veranstaltung, von einer ortsfesten Betriebsstätte aus und mit Gestattung (§ 12 GastG; manche Länder haben eigene Gaststättengesetze).

Die Papiere, Schritt für Schritt.

Einen guten Überblick gibt das Merkblatt Imbisswagen des Landratsamts Passau. Welche Karte Sie brauchen und was sie kostet, erklärt der Ratgeber Gewerbe anmelden.

  1. Gewerbe anmelden oder anzeigen

    Ein stehendes Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an. Wer etwa mit festem Tourenplan ohne Karte auskommt, zeigt den Beginn trotzdem an (§ 55c GewO).

  2. Die Karte für wechselnde Orte

    Sie und Ihre Beschäftigten führen die Reisegewerbekarte oder eine Zweitschrift beim Verkauf mit und zeigen sie auf Verlangen vor (§ 60c GewO).

  3. Bei der Lebensmittelüberwachung registrieren

    Vor dem Start, sobald Sie Lebensmittel verkaufen (Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004).

  4. Die Belehrung beim Gesundheitsamt

    Für alle, die in der Küche arbeiten oder mit Fleisch, Milch, Fisch, Feinkost oder Speiseeis umgehen, vor der ersten Tätigkeit (§§ 42 und 43 IfSG).

  5. Die Plätze sichern

    Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, Zusage des Marktveranstalters oder schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Romain, Gründer von Food Truck Store, hält die FTS-Fahne

Für jeden Platz eine eigene Erlaubnis.

Eine Sondernutzungserlaubnis gibt es nur auf Zeit oder Widerruf (für Bundesstraßen § 8 Abs. 2 FStrG); München erteilt sie grundsätzlich nur bei Festen (Stadt München). Gebühren in Berlin (Service Berlin):

  • 50 €Sondernutzungsgebühr in Berlin je angefangenen Monat und Fahrzeug, für den Verkauf ohne festen Standort
  • 45 bis 180 €Verwaltungsgebühr der Berliner Ausnahmegenehmigung, je nach Dauer und Zahl der Bezirke
  • 1 Antraggenügt für mehrere Bezirke: Ein Bezirk führt das Verfahren und beteiligt die anderen

Märkte: vom Wochenmarkt zum Volksfest.

Auf Märkten und Volksfesten dürfen Sie alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr abgeben (§ 68a und § 60b GewO). Wie Sie einen Platz bekommen, zeigt der Ratgeber Foodtruck auf dem Markt.

Gleicher Tag, gleiche Uhrzeit: So entsteht Stammkundschaft.

Kunden am Verkaufstresen eines Imbissanhängers für Burger
Paul von Food Truck Store, Daumen hoch

Verkaufsanhänger oder Verkaufswagen: das Fahrzeug.

Den Anhänger kuppeln Sie ab, das Auto bleibt frei; der Verkaufswagen ist dafür sofort startklar. Was für welchen Betrieb spricht, vergleicht der Ratgeber LKW oder Anhänger.

  • Abkuppeln und öffnen
    Der Anhänger steht auf seinen Stützen am Platz, mit dem Auto fahren Sie Ware holen.
  • AIR 220 mit Klasse B
    Ungebremst, Kategorie O1, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Für einen Anhänger bis 750 kg genügt der Führerschein Klasse B.
  • BOLD 270 für mehr Platz
    Gebremst, Kategorie O2, mit 1.000 oder 1.500 kg zulässigem Gesamtgewicht: Ob B, B96 oder BE nötig ist, entscheidet das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger zusammen.
  • Mit COC-Papieren
    Jeder neue Anhänger kommt mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für die Zulassung.

Erst beobachten, dann investieren.

Ambulanter Handel lebt von Ware, die man im Vorbeigehen kauft, und von festen Zeiten, an denen die Kundschaft Sie wiederfindet.

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Mobil verkaufen heißt: dort stehen, wo die Leute vorbeikommen.

Imbissanhänger von Jack’s Burger, startklar für den Verkauf

Häufige Fragen.

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